Vereinbarung zum Online-Support.

Vorwort

Die Fernwartung durch die Bintec GmbH & Co KG (nachstehend Bintec) wird mittels der Fernwartungs-Software „Teamviewer“ durchgeführt. Diese Software erfüllt nach Angaben des Herstellers die aktuellen Sicherheitsstandards, die bei der Fernwartung notwendig sind. Das Produkt Teamviewer gehört zu den Marktführern in diesem Bereich und steht für höchste Qualität. Für die Fernwartung durch Bintec wird ein funktionierender Internetzugang zu dem Rechner des Kunden sowie ein vor Ort erreichbares Telefon benötigt. Für die Geschwindigkeit und Dauer der Fernwartung ist neben der eigentlichen Fragestellung auch die Qualität und Geschwindigkeit der Internetverbindung (z.B. DSL) des Kunden maßgeblich.

 

Begriffsdefinition

Derjenige, der die Dienste der Fernwartung durch Bintec in Anspruch nimmt, wird nachfolgend Kunde genannt.

 

Haftungsausschluss

Bintec betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eintretende Schäden haftet Bintec nur insoweit, als diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, die von Bintec rechtlich zu verantworten sind.

Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

Bintec haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde Bintec unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.

Bintec haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Software- und Hardwarekonfiguration auftreten.

Sollten sich aus dem Einsatz der Software „Teamviewer“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung von Bintec ausgeschlossen.

 

Verfügbarkeit

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Bintec für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich von Bintec liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat Bintec den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.

 

Datenverlust

Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Kosten

Die Kosten zur Herstellung einer Internetverbindung, sowie anfallende Telefonkosten hat der Kunde selbst zu tragen.

 

Zustandekommen der Vereinbarung

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Support- Mitarbeiters von Bintec erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „Teamviewer“ an. 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Bintec. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Sitz von Bintec sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

Stand: 20.07.2018